Wie bereits am Mittwoch bekannt gegeben, kann der Trainingsbetrieb, neben den bereits erlaubten Outdoorsportarten, ab dem 08. Juni auch von kontaktfreien Indoorsportarten wieder aufgenommen werden. Heute legte das Ministerium das dafür geltende Hygienekonzept vor.

Heute läuft zudem die Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege ab, die fünfte gilt dann ab morgen, 30. Mai, und ist zu finden unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/.

Ich wünsche Ihnen allen gutes Gelingen und viel Erfolg beim Wiedereinstieg in den Vereinssport.

Final_2020-05-29 Rahmenhygienekonzept Sport