Insgesamt 31 bayerische Sportfachverbände, die 3,6 Millionen Sportlerinnen und Sportlern vertreten und als Zusammenschluss als „Team Sport-Bayern“ (TSB) auftreten, haben eine „Resolution zur Wiederaufnahme des Trainings- und Wettkampf- sowie Spielbetriebs mit Zuschauern in Bayern“ an Staatsminister Joachim Herrmann geschickt und fordern darin mit Nachdruck bei Einhaltung der jeweiligen Hygienekonzepte mit Wirkung ab 19. September 2020 die Wiederzulassung des (länderübergreifenden) Trainingsbetriebs für sämtliche Sportarten, also auch für Kampfsportarten ohne Begrenzung auf Personen, des (länderübergreifenden) Wettkampf- und Spielbetriebs auch für alle Kontaktsportarten im Freien sowie in geschlossenen Räumen, von Zuschauern bei sportlichen Wettbewerben, mindestens in entsprechender Anwendung der Regelungen für den Kulturbereich im engeren Sinne.

Der Bayerische Dart-Verband e.V.  zeigt sich solidarisch und unterstützt diese Resolution. Hier findet Ihr den vollständigen Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Staatsminister Herrmann,

lieber Herr Herrmann,

die Mitglieder von Team Sport-Bayern – 31 bayerische  Sportfachverbände, welche 3,6 Millionen Sportlerinnen und  Sportlern sportpraktisch betreuen – bedanken sich bei Ihnen für Ihren unermüdlichen Einsatz für unseren Sport.
Wir wissen dies sehr zu schätzen. Gerade die pandemiebedingt schwierigen Zeiten verlangen von Ihnen, gemeinsam mit Herrn Ministerpräsidenten Dr. Söder und Ihren Kabinettskollegen, schwierige Entscheidungen, welche – im Gegensatz zu den bisherigen  sportpolitischen Hauptthemen – ihren Schwerpunkt nicht in der Gewährung finanzieller Förderungen haben. Ihre Entscheidungen betreffen die Grundlagen der Betätigung der Sportfachverbände und der Sportvereine, mithin der bayerischen Sportlerinnen und Sportler. Sie entscheiden über die Erlaubnis, Sport im Verein und im Sportfachverband auszuüben.
Ihr stets offenes Ohr für unsere Belange und Ihre bisherigen Weichenstellungen für den bayerischen Sport sind für uns Beleg, dass Sie sich auch die aktuellen Entscheidungen nicht leicht machen und mit Fingerspitzengefühl und Augenmaß die pandemiebedingten Einschränkungserfordernisse einerseits und die grundlegenden Bedarfe des organisierten Sports andererseits abwägen und so zu verantwortungsbewussten Entscheidungen kommen. Über viele Wochen hinweg haben die Sportfachverbände gemeinsam mit den Sportvereinen sowie den Sporttreibenden die Einstellung des Sportbetriebs in Gestalt des Trainings und der Wettbewerbe konsensual mitgetragen und die staatlichen Vorgaben umgesetzt. Erfreulicherweise sind im Zusammenhang mit dem Sport keine „Corona-Hotspots“ bekannt geworden. Wir dürfen für uns in Anspruch nehmen, unserer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung nachgekommen zu sein und einen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie geleistet zu haben.

Trotz der inzwischen erfolgten Lockerungsschritte – für welche wir sehr dankbar sind – führen die weiterhin bestehenden „Sportbegrenzungs- und Sportverbotsregeln“ auf unserer Seite zu ganz immensen Belastungssituationen, Herausforderungen und auch sehr gefährlichen Entwicklungen. Ohne Training, Wettkampf- bzw. Spielbetrieb geht unser Inhalt verloren! Folglich schwindet die Mitgliederbindung, sodass es vermehrt zu Austritten kommt. Weniger Neueintritte – gerade bei Kindern und Jugendlichen – sind schon jetzt signifikant feststellbar. Zudem fehlen uns hierdurch wichtige Einnahmemöglichkeiten.

Die finanziellen Einbußen sind das eine, der sich abzeichnende Schwund an Mitgliedern ist das andere. Viele sprechen inzwischen von der Gefahr der Zerstörung unserer einzigartigen Vereins- und Verbandslandschaft des organisierten Sports in Bayern, befürchten insbesondere, dass die Bereitschaft, sich „dauerhaft“ ehrenamtlich zu betätigen, schwindet und mit „Projektehrenamtlichen“ der Sportbetrieb in den Vereinen und Sportfachverbänden nicht aufrechtzuerhalten ist.

Neben diesen inhaltlichen Begründungen für ein Änderungserfordernis möchten wir Sie auch darauf aufmerksam machen, dass die Akzeptanz der bestehenden Regelungen bei den Menschen in den Sportfachverbänden, in den Sportvereinen sowie bei den Sportlerinnen und Sportlern zunehmend schwindet. Der Grund hierfür dürfte weniger im Empfinden der Einschränkung des Lebens zu sehen sein, als vielmehr in einer gefühlten nicht mehr inhaltlich begründbaren Einschränkung und Ungleichbehandlung des Sports gerade im Vergleich zu anderen Lebensbereichen.

Bei Gottesdiensten in Kirchen ergibt sich die maximale Teilnehmerzahl nach den örtlichen Gegebenheiten (§ 6 Satz 1 Nr. 1 der 6. BayIfSMV). Auf eine Höchstteilnehmerzahl hat man verzichtet. Eine gleichgelagerte Regelung haben wir nunmehr für Messen und Ausstellungen, demnach ohne Eingrenzung auf eine maximale Teilnehmerzahl. Stattdessen kommt es auf den Abstand (1,5m) und den zur Verfügung stehenden Raum (10qm pro Besucher) an (§ 14a Abs. 2 der 6. BayIfSMV).

Bei kulturellen Veranstaltungen sind in geschlossenen Räumen 100, bei festen Sitzplätzen 200 Teilnehmer und im Freien 200, bei festen Sitzplätzen 400 Teilnehmer erlaubt (§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 der 6. BayIfSMV).

Bei der Sportausübung sind Zuschauer hingegen ausgeschlossen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 der 6. BayIfSMV).

Hier zeigt sich eine „Schieflage“, welche die Menschen spüren und die zur schwindenden Akzeptanz beiträgt. Der Sport lässt sich als „spezielle Form der Kultur“ verstehen. Der Sport gehört zum Kulturgut unserer Gesellschaft. Er ist als Staatsziel gem. Art. 140 Abs. 3 der Verfassung des Freistaates Bayern zu fördern.  Sachgründe, die eine Ungleichbehandlung zwischen der Kultur im weiten Sinne (einschließlich Sportveranstaltungen) und der Kultur im engen Sinne begründen und damit einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG verhindern, drängen sich nicht auf. So ist zu erwarten gerade im Lichte der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, dass die bestehenden Regelungen der 6. BayIfSMV in Bezug auf den Sportbetrieb und die Zulassung von Zuschauern keinen Bestand haben werden.

Vor diesem Hintergrund bitten wir mit Nachdruck bei Einhaltung der jeweiligen Hygienekonzepte mit Wirkung ab 19. September 2020 um die Wiederzulassung des (länderübergreifenden) Trainingsbetriebs für sämtliche Sportarten, also auch für Kampfsportarten ohne Begrenzung auf Personen, des (länderübergreifenden) Wettkampf- und Spielbetriebs auch für alle Kontaktsportarten im Freien sowie in geschlossenen Räumen, von Zuschauern bei sportlichen Wettbewerben, mindestens in entsprechender Anwendung der Regelungen für den Kulturbereich im engeren Sinne.

Auf die entsprechende Forderung des Bayerischen Fußball-Verbandes wird ausdrücklich Bezug genommen, sie wird inhaltlich vollumfänglich mitgetragen. Die Belastungssituationen bestehen grundsätzlich über alle Sportarten, Sportfachverbände und Vereine hinweg. Deshalb benötigen wir eine Regelung für den Sport in Bayern insgesamt.

Lieber Herr Staatsminister, wir dürfen Sie daher bitten, sich im bayerischen Kabinett für eine Gleichbehandlung des Sports mit der Kultur im engeren Sinne einzusetzen.

Für Rückfragen und einen persönlichen Austausch stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.